Grundsätzlich unterscheiden wir in der Gewährleistung zwischen Verschleißteil und Fahrzeugteil. Alle Verschleißteile unterliegen einem geminderten Gewährleistungszeitraum, sowie einer begrenzten Kilometerzahl. Bremsenkomponenten wie Bremsscheiben, Bremsbeläge etc. maximal 1000 km (Ein-Bremsphase). Gewährleistungsansprüche bei Bremsenteilen werden daher nur mit Einbaurechnung und Protokoll einer Seitenschlagmessung der Radnabe inklusive Fotos geprüft. Bei Bremsscheiben und Bremsbelägen ist die Ein-Bremsvorschrift gemäß Fahrzeugherstellerangabe zu beachten. Beim Bremsentausch sind in jedem Falle die Fahrwerkskomponenten auf Spielfreiheit und die Radnabe auf Schlag zu prüfen und die entsprechende Dokumentation zu erbringen. Sollte sich das Fahrzeug durch Tuningmaßnahmen wie Zubehörräder oder Spurplatten nicht im Serienzustand befinden erlöschen Gewährleistungsansprüche auf Grund von Fremdmanipulationen. Selbige Gewährleistungsansprüche erlöschen bei Einsatz des Fahrzeugs im Motorsport oder motorsportähnlichen Veranstaltungen.
OE-Nummern
- FORD 1 008 086
- SEAT 7M0 867 299 K
- SKODA 7M0 867 299 K
- VAG 7M0 867 299 K
- VW 7M0 867 299 K
- VW 7M0867299B
- VW 7M3867299
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Artikelnummer:
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V10-2054
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crossreference:
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METZGER 2280099, FA1 11-40003.5, FA1 11-40003.25, TOPRAN 117 141, FA1 11-40003.10, AIC 55657, METZGER 2280008, HERTH+BUSS ELPARTS 50267050
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für OE-Nummer:
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7M0 867 299 K
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Teilehersteller/Anbieter:
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VAICO
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Referenznummer(n) OEM:
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V10-2054
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Referenznummer(n) OE:
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1 008 086, 1008086, 7M0 867 299 K, 7M0867299B, 7M0867299K, 7M3867299
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Produkttyp:
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